Seit dem 1. Jänner 2015 gilt die neue Mehrwertsteuer Regelung auf elektronische Dienstleistungen und Inhalte für alle Unternehmen (EU und Nicht-EU), die an Kunden in der EU verkaufen. Betroffen sind neben Dienstleistungen in Telekommunikation, Rundfunk und Fernsehen auch Inhalte, die im Internet angeboten werden. Darunter fallen unter anderem Apps, Hosting, das Herstellen von Webseiten, sowie dazugehörige Produkte.
Laut Richtlinie 2008/8/EG wird die Mehrwertsteuer nun nach dem Wohnsitz des Dienstleistungsempfängers bemessen und nach dessen Recht und Steuersatz erhoben. Wer von den Erneuerungen betroffen ist, muss diese nun ebenfalls in Shop-Systemen und der Buchhaltung einführen. Da es in allen EU-Ländern andere MWST Regelungen inklusive verschiedenen MWST Sätzen und Steuer-Freizonen gibt, kann dies eine große Herausforderung sein.
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